Seit dem Jahr 2002 dürfen wir nicht nur die begleitenden Spenglerarbeiten ausführen, sondern können nun auch komplette Metalldächer eindecken, da wir die Ausführungsberechtigung zum Spenlgerhandwerk gem. § 7 a HwO erworben haben.
Wir übernehmen Dacheindeckungen mit Metall sowohl für Kleinaufträge wie z. B. Carportüberdachungen, Vordächer, Fahrradunterstände als auch für Großaufträge wie Neueindeckungen von Mehrfamilienhäusern oder Eindeckungen von Industrie- oder Maschinenhallen.
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